Lehrgangsbeschreibungen

Allgemein
News
Lehrgangstermine
Lehrgangsbeschreibungen
Kontakt
Lehrgang auf Ortsebene
(Voraussetzung für weitere Lehrgänge auf Kreisebene)

Truppmannausbildung

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung. Ausnahmen sind für bestimmte Funktionen, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.

Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen in der Feuerwehr beziehungsweise für mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Gemeinde- oder Kreisebene durchgeführt.

Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen.

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden

Truppmannausbildung Teil 2

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren

Lehrgänge auf Kreisebene


Lehrgang „Truppführer“


Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden

Lehrgang „Sprechfunker“

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden

Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden

Lehrgang „Regenerationsgeräteträger“ PSS   

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Atemschutzgeräteträger“, die Atemschutztauglichkeit nach G 26/3, den erfolgreich absolvierter 3.000-Meter-Lauf oder eine höherwertigere sportliche Prüfung (z. B. Deutsches Sportabzeichen) sowie 2 Jahre Einsatz als Atemschutzgeräteträger.

Ziel der Ausbildung ist es, dass der Lehrgangsteilnehmer sicher im Umgang und Einsatz mit Regenerationsgeräten ist.

Lehrgangsdauer: ca. 12 Stunden

Lehrgangsbeschreibung „Regenerationsgeräteträger“ als pdf (37 KB)

Lehrgang ,,Maschinisten"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten" abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden

Lehrgang „Technische Hilfeleistung“

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden

Lehrgang „ABC-Einsatz“

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.

Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden