Kreisausbildung

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Auf der Grundlage des BbgBKG sind die Landkreise für die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkräfte zuständig. Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde diese Aufgabe durch den Landrat dem Dezernat II - Ordungsamt, hier Sachgebiet Feuerschutz und Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz des Landkreises Dahme-Spreewald übertragen. Um einen einheitlichen Ausbildungsstand der Feuerwehreinsatzkräfte im Landkreis zu erzielen, wurde 1992 mit der "Feuerwehrkreisausbildung" begonnen.

Der Landkreis Dahme-Spreewald übt die Fachaufsicht über die Feuerwehren aus. Zur Unterstützung ernennt der Kreistag einen Kreisbrandmeister und bis zu zwei Stellvertreter. Diesen obliegen die Unterstützung des Landrates in allen Bereichen des Brandschutzes sowie die Erhaltung der Schlagkraft der Feuerwehren in den Ämtern, Städten und amtsfreien Gemeinden. Insbesondere hat der Kreisbrandmeister auf die Stärke, Gliederung, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehren zu achten.

Der Landkreis unterhält keine eigenen Feuerwehren. Sie werden ausschließlich durch die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden unterhalten.

Aufgabe der Landkreise ist es u. a. ein Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) einzurichten. Ein solches unterhält der Landkreis in Luckau. Zum Beginn des Jahres 2008 wurde das Feuerwehrtechnische Zentrum in Brand- und Katastrophenschutzzentrum (BKZ) umbenannt. In diesem werden die Atemschutzmasken der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren gewartet und geprüft. Entsprechend der Prüf- und Sicherheitsvorschriften wird die Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern, Druckluftflaschen und Schutzmasken für die Feuerwehren des Landkreises sichergestellt. Gleichzeitig werden Saug- und Druckschläuche der Feuerwehren gewartet und gepflegt.

Feuerwehren im

Landkreis Dahme-Spreewald

Im Brand- und Katastrophenschutzzentrum befindet sich die Atemschutzübungsanlage des Landkreises Dahme-Spreewald. Hier wird der jährlich geforderte Übungslauf der Atemschutzgeräteträger absolviert.

Die Übungsläufe werden von qualifizierten Kreisausbildern der Fachrichtung Atemschutzgeräteträger betreut, die nach erfolgreichem Abschluß eines entsprechenden Lehrgangs durch den Kreisbrandmeister zum Kreisausbilder berufen werden. Diese Kreisausbilder führen selbstverständlich auch Grundlehrgänge für Atemschutzgeräteträger durch.

Des Weiteren werden im Landkreis Dahme-Spreewald folgende Lehrgänge auf Kreisebene durchgeführt:

• Truppführer
• Sprechfunker
• Maschinisten
• Technische Hilfeleistung
• ABC-Einsatz

Wer an einem der oben genannten Lehrgänge teilnehmen möchte, wendet sich an seinen Ortswehrführer (Löschgruppen- bzw. Löschzugführer). Dieser setzt sich mit dem zuständigen Amts-, Gemeinde- oder Stadtwehrführer in Verbindung.
In den meisten Fällen wenden sich die Amts-, Gemeinde- und Stadtwehrführer dann an einen entsprechenden Kreisausbilder. Dieser meldet den Lehrgang wie gewohnt beim Ordnungsamt der Kreisverwaltung an.
Für den Fall, dass ein Amts-, Gemeinde- oder Stadtwehrführer in seinem Zuständigkeitsbereich einen Lehrgang nicht voll besetzen kann, hat er durch die folgende Seite „Lehrgangstermine“ die Möglichkeit, seine Kameraden in anderen Lehrgängen unterzubringen.

Bemerkung: Bei allen Lehrgängen sind die vorgeschriebene persönliche Feuerwehrschutzausrüstung und Schreibzeug mitzubringen.