| Jugendflamme |
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Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Sie wird in 3 Stufen gegliedert. Die Deutsche Jugendfeuerwehr gibt einen bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor. Die Bundesländer können das Abzeichen mit dem Namen des Bundeslandes versehen.
Dieses Programm bietet eine Möglichkeit, Jugendlichen
ihre Zeit in der Jugendfeuerwehr interessant, abwechslungsreich und strukturiert
zu gestalten.
Es ist somit zugleich Leitfaden für die Jugendfeuerwehrangehörigen
und Hilfestellung für die Verantwortlichen. In mehreren auf das jeweilige
Alter und den Muster Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmten Stufen werden
Jugendliche gemäß des Bildungsprogramms der Deutschen Jugendfeuerwehr
an die Feuerwehrtätigkeit herangeführt.
Die Leistungsspange der DJF ist Teil dieses Programms.
Die Beispiele für die Durchführung der einzelnen Stufen können
kontinuierlich durch geeignete Veröffentlichungen durch den Arbeitskreis
Jugendflamme der DJF ergänzt werden.
Durchführung
- Stufe I durch den Jugendfeuerwehrwart
- Stufe II durch den Fachbereichsleiter Wettbewerbe auf Kreis- bzw. Stadtebene oder den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart
- Stufe III durch den Abnahmeberechtigten der DJF auf Landesebene
- Stufe I durch den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart
- Stufe II durch den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart
- Stufe III durch den Abnahmeberechtigten der DJF der LJF BB
Stufe I
Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart.
Folgende Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen:
- Zusammensetzung des Notrufes: Wer? Wo? Was? Wie? Wie viel? Ruf 112
Durchführung als praktisches Beispiel.
- Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen.
- Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben.
- Aufgabenauswahl aus:+ sportlichem
+ kulturellem, musikalischem, kreativem,
+ sozialem oder
+ ökologischem Bereich.
Die Erfüllung der Aufgaben führt zur ersten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Kreisjugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe I.
Stufe II
Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Die Abnahme erfolgt auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart
oder den Fachbereichsleiter Wettbewerbe des Landkreises.
Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:
Feuerwehrwissen:
Lösung von 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde.
Technik in der Jugendfeuerwehr:
Lösung von 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik.
Sport & Spiel:
In diesem Bereich soll sowohl der sportliche als auch der spielerische Charakter
zum Tragen kommen.
Dieses kann sowohl mit einer gemeinsamen Veranstaltung als auch mit einzelnen
Übungen erreicht werden.
Denkbar sind: Dorfrallye, Olympiade z.B. während eines Zeltlagers oder
einer Kreisveranstaltung mit sportlich spielerischem Charakter.
Sportliche und spielerische Elemente stehen zur Auswahl. Davon muss je eine
Disziplin ausgewählt werden.
Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Kreisjugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe II.
Stufe III
Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Die Abnahme erfolgt auf Landesebene durch den Abnahmeberechtigten der DJF.
Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:
Feuerwehrtechnik:
Der Bewerber oder die Mannschaft muss entsprechende Aufgaben aus dem Bereich
Feuerwehrtechnik lösen.
Erste Hilfe:
Der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs muss von jedem Bewerber vorgelegt
werden.
Der Bewerber oder die Mannschaft bekommt eine Situation gestellt, die dem Wissensstand
des Erste Hilfe-Kurses entsprechen soll und gelöst werden muss.
Themenarbeit (Einzel- oder Mannschaftsleistung):
Der Nachweis muss öffentlichkeitswirksam präsentiert werden, zum Beispiel
durch eine Bildwand (Gestaltung beliebig), Zeichnungen, Bilder, Zeitungsberichte
oder eine geeignete Demonstration (z.B. kleines Theaterstück mit der JF-Gruppe).
Ein Wahlthema aus der Anlage 3 ist erforderlich.
Leistungsspange der DJF:
Der Nachweis über eine erfolgreiche Leistungsspangenabnahme der einzelnen
Bewerber muss vorgelegt werden.
Die Erfüllung der Aufgaben führt zur dritten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr und Verleihung der Jugendflamme Stufe III.
Nähere Fragen beantwortet gerne euer Stadt-, Amts-
bzw. Gemeindejugendfeuerwehrwart. Die Unterlagen zur Jugendflamme findet ihr
im oberen Bereich der Seite.